Motofahrzeuge_go-assure

 

Wann kannst du deine Versicherung kündigen?

Das geänderte Versicherungsvertragsgesetz machts möglich: Mit dem Fahrzeug auch gleich die Versicherung wechseln. Die Versicherung kann aber auch in folgenden Fällen gewechselt werden:

  • bei einer Prämienerhöhung
  • bei Vertragsablauf
  • bei einem Schadenfall
  • bei einem Fahrzeugwechsel

Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt dir das Recht, deine Police in ihrer Gesamtheit zu kündigen.

Beim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung (siehe Versicherungspolice) hast du das Recht, deinen Versicherungsvertrag, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, zu kündigen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf gekündigt, erneuert sich dieser jeweils stillschweigend um 1 Jahr.

Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden) den Versicherungsvertrag kündigen. Beachte dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen deiner Versicherungsgesell-schaft.

Bei einem Fahrzeugwechsel hast du das Recht, dein neues Fahrzeug bei einer neuen Gesellschaft zu versichern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch und die alte Versicherungsgesellschaft muss dir die nicht verbrauchte Versicherungsprämie anteilmässig zurückerstatten!!

 

Noch Fragen?

Hast du eine Frage zu einem anderen Ausgangsfall, dann zögere nicht uns zu kontaktieren. Unser Kontakt-Center steht dir kostenlos mit Rat zur Verfügung! 

 

Kündigungsschreiben

Unterstehend kannst du ein Muster-Kündigungs-schreiben runterladen und vervollständigen.

icon_pdf   Kündigung (PDF, 139kb)

 

Wie kannst Du Deine Versicherung kündigen?

Deine schriftliche Kündigung muss spätestens bis vor Inkrafttreten der Änderung oder 3 Monate vor Vertragsablauf bei Deiner Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend.

Verschicke die Kündigung rechtzeitig, also 10 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung (in der Regel 20.12. oder 20.6.) oder vor dem Ablauf der Kündigungsfrist Deiner Versicherung (in der Regel 20.9. oder 20.3.).