Säule 1: Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule steht für die AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung); dazu zählen auch IV (Invalidenversicherung) und ALV (Arbeitslosenversicherung). In der AHV/IV sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch versichert.

Das Ziel der Existenzsicherung erreicht die AHV/IV allerdings oft nicht mehr. In diesem Fall können, je nach Vermögens- und Einkommenssituation des Renterbezügers, Ergänzungsleistungen beansprucht werden.

go-Tipp:

Bist du nicht erwerbstätig, z.B. in Ausbildung, auf einer Weltreise oder vorzeitig pensoiniert, ist es wichtig, dass du jährlich den AHV-Beitrag als Nichterwerbstätiger einbezahlst. Ansonsten entstehen Lücken in  deinen Beitragsjahren, die zu einer Reduktion Ihrer AHV-Rente führen.

 

Säule 2: Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule stützt sich auf das BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und das UVG (Unfallversicherungs- gesetz). Der Kreis der in der 2. Säule versicherten Personen ist im Vergleich zur 1. Säule eingeschränkt. Angestellte mit einem Einkommen von mehr als Sfr. 19890.– (Stand 2007) sind durch eine Pensionskasse automatisch in der 2. Säule versichert.

Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung zu sichern. Seit 1984 ist das UVG, seit 1985 das BVG für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bindend, selbstständig-erwerbende Personen können sich freiwillig anschliessen.

Nicht dem BVG-Obligatorium unterstellt sind Selbständigerwerbende sowie Angestellte mit einem Jahreslohn unter CHF 19350.– und Nichterwerbstätige.

Ergänzt wird das Drei-Säulen-Konzept durch die Unfallversicherung (das UVG). Sämtliche Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen die Folgen von Betriebs- und Nichtbetriebsunfällen sowie von Berufskrankheiten versichert. Beträgt Ihr Wochenpensum hingegen weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie nur bei Betriebsunfällen versichert. Hier empfiehlt es sich, eine separate Versicherung für Nichtbetriebsunfälle abzuschliessen. Als Selbständigerwerbender sind Sie nicht dem UVG-Obligatorium unterstellt. Sie können sich aber freiwillig versichern.

go-Tipp

Falls du nicht obligatorisch versichert bist, achte auf eine genügende (private) Vorsorge bei Invalidität und Alter

 

3-Sulen_Prinzip

 

Säule 3: Private Vorsorge

Die beiden ersten Säulen erreichen ihr Ziel jedoch nur teilweise. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die private Vorsorge, die 3. Säule. Auch sie ist im Gesetz verankert und wird zum Teil vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt.

Bei der 3. Säule unterscheiden wir zwischen der mit Steuerprivilegien ausgestatteten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und den meist nicht steuerbegünstigten Sparformen der freien Vorsorge (Säule 3b).

Im Gegensatz zu den obligatorischen Versicherungen AHV und Pensionskasse können Sparende ihre 3. Säule frei gestalten.

wird vom Staat durch gezielte steuerliche Massnahmen gefördert. Das Gesetz erlaubt Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden, jährlich einen Maximalbeitrag auf ein 3. Säule-Konto einzuzahlen.

Die maximal möglichen Beträge werden vom Staat jährlich neu festgelegt und lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen und sind vermögensteuerfrei. Erst bei der Kapitalauszahlung fällt eine einmalige Besteuerung zum sogenannten Rentensatz an. Die Gelder aus der gebundenen Vorsorge können aber - mit wenigen Ausnahmen - erst mit Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sparen 3-Konto über das Erreichen des offiziellen AHV-Alters hinaus bis maximal 5 Jahre weitergeführt werden.

Die Säule profitiert teilweise ebenfalls von begrenzten steuerlichen Vorzügen. Sie ist für jeden ein zusätzliches Sparinstrument. Die Produktepalette ist hier äusserst vielfältig: Sparkonto, Wertpapieranlagen, strukturierte Vermögensanlagen wie Fondssparplan, Immobilien, Lebensversicherungen, Leibrenten. Gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge werden die Vorzüge der Säule 3b unterschätzt.

Seit 1950 hat sich das Verhältnis von AHV-Beitragspflichtigen und AHV-Rentenbezügern durch die erhöhte Lebenserwartung von 9:1 auf 3:1 massiv verschlechtert: Immer weniger Beitragspflichtige finanzieren immer mehr Rentenbezüger. Durch diesen Umstand wird die Finanzierung von zukünftigen Rentenausgaben schwieriger und der Aufbau einer freiwilligen privaten Vorsorge (3. Säule) gewinnt zunehmend an Bedeutung.

go-Tipp:

Unsere Vorsorgeplanung zeigt Ihnen auf, welche Leistungen Sie aus der 1. und 2. Säule zu erwarten haben. Aber auch mögliche Vorsorgelücken bezüglich Erwerbsunfähigkeit, Invalidität oder Todesfall werden aufgezeigt.